politically correct im ICE

Die Argumente in der Klimaschwein-Diskussion in unserer Mittagspause ließen sich einfach nicht wegdiskutieren. Folgende Bemerkung hatte sich geradezu in mein Gedächtnis eintätowiert: „Ein ICE verbraucht grade mal zwei Liter Benzin pro Fahrgast!“ Mein etwas spitzfindiger Gatte klärte mich im Nachgang zwar darüber auf, dass ICEs streng genommen mit Atomstrom betrieben werden. Da ich dennoch nachhaltig verunsichert war, dachte ich bei mir, dass die Modellrechnung möglicherweise doch irgendwie Sinn macht. Wenn alles gut geht, ist mit Atomenergie schließlich kein übermäßiger CO2-Ausstoß verbunden und den gilt es bekanntlich zu vermeiden. Da das Motiv der Nächstenliebe für umweltbewusstes Verhalten bei mir nicht übermäßig belastbar ist, dachte ich als Tierfreundin fest an Knut den Eisbären, als ich mich heute von Balingen aus nach Dortmund aufmachte. Die Wahl des Verkehrsmittels war klar wie Kloßbrühe!

Vormittags hatte ich noch voller Elan im Internet ein Online-Ticket gekauft. Leider war mir bei der Buchung nicht aufgefallen, dass mir ein Platz im Raucherabteil reserviert wurde. Der Zug ab Stuttgart war entsprechend proppevoll und schlimm verraucht. Ein weiteres Ärgernis war ein fehlender Klapptisch, weshalb ich meine Präsentation für Montag mit dem Laptop auf den Oberschenkeln vorbereiten musste. Macht nix, dachte ich tapfer, trotzdem keimten so langsam Zweifel am oben erwähnten Rechenexempel in mir auf. Ich hatte nämlich schon von Personen gehört, die sich mit dem Laptop auf den Oberschenkeln Verbrennungen am Hodensack geholt haben. Von den vielerorts beschriebenen Effekten des Passiv-Rauchens ganz zu schweigen. Waren diese Begleiterscheinungen als volkswirtschaftliche Kosten des Zug Fahrens in der Modellrechnung im Benzinverbrauchs-Äquivalent berücksichtigt worden?

Wenigstens gibt es ab Frankfurt W-LAN und wenn ich mich recht entsinne fliegt Germanwings neuerdings auch nach Dortmund….
proskauer34 - 28. Mär, 03:35

Schwabengulag, wer liest das eigentlich?

Neulich im Internetcafé schaute mir ein Mann mit Schlapphut über die Schulter und fragte (mehr sich selbst als mich): "Schwabengulag, wer liest das eigentlich?" Eine gute Frage. Eine Frage, die zukünftig vielleicht sogar recht genau beantwortet werden kann. Seit dem ersten März ist das neue Telemediengesetz in Kraft. Danach können jetzt auch der Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst Nutzungsdaten von Providern verlangen. Ein paar Nörgler/innen bemängeln zwar, dass bald auch Privatleute und Firmen an diese Daten herankommen könnten. Doch eigentlich finde ich das sogar ganz okay. Ich komme gerade aus Italien, wo in jedem Internetcafé eine Liste ausliegt, in die sich die Surfer/innen eintragen müssen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Was mit den Listen passiert, weiß ich nicht. Auf den lustigen Spaß, mal ein paar arabische Namen einzutragen, habe ich verzichtet, weil ich meinem Hotelier, der den Internetpoint betreibt, Ärger ersparen wollte. Aber für Transparenz sorgt so eine Regelung - und darauf kommt es doch wohl an!
Ganz anders in Deutschland. Schon das alte Mediengesetz war undurchsichtig. Weil sich Bund und Länder nicht über die Zuständigkeit für das Internet einigen konnten (aus meiner Sicht müssten dafür doch ganz klar die Kommunen zuständig sein, oder? Schließlich macht das Internet die Welt zum globalen Dorf, also gewissermaßen zu einer Fortsetzung Schwabens mit anderen Mitteln!), wurde ein Kompromiss gefunden: Die Länder sollten für die Mediendienste zuständig sein. Dafür gab es den "Mediendienststaatsvertrag", ist doch logisch! Der Bund hingegen regelte die Teledienste, also solche Dienste, die sich nicht an die große Allgemeinheit, sondern nur an bestimmte Kreise richten. Dafür gab es das Teledienstgesetz. Da es mitunter Kompetenzstreitigkeiten gab - zum Beispiel, weil man sich über die Frage stritt, ob Ebay sich an die Allgemeinheit richtet oder nur an bestimmte Gruppen, etwa an die Interessent/innen für Schwarzwälder Kuckucksuhren - erfand man das neue Telemediengesetz.
Das macht die Sache deutlich einfacher, denn - um auf den Schwabengulag zurückzukommen - so eine Zuständigkeit ist manchmal schwer zu klären. Der Sache nach müsste der Schwabengulag Länderkram sein. Sagt ja der Blogtitel schon. Es wäre doch gelacht, wenn plötzlich ein Bayer oder gar ein Preuße sich die Zuständigkeit für den Schwabengulag anmaßen würde.
Andererseits richtet sich der Blog explizit an den bestimmten Kreis der Arbeitsimmigrant/innen in Schwaben - und wäre somit in die Gruppe der Teledienste einzuordnen, also Gegenstand des alten Bundesgesetzes gewesen. Das wird jetzt alles mit dem Telemediengesetz hoffentlich viel einfacher! Prima, da freut sich auch der Mann mit dem Schlapphut.

schwabengulag

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